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neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 113 weitere Fassungen Drucksachen / Entwurf / Begründung wird in 877 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitärenoder politischen Gründen
§ 25b ←
→ § 27
§ 26 Dauer des Aufenthalts
§ 26 hat 9 frühere Fassungen und wird in 29 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des §25 Abs.4 Satz1 und Abs.5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. 2In den Fällen des §25 Absatz1 Satz1 und Absatz2 Satz1 wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. 3Ausländern, die die Voraussetzungen des §25 Absatz3 erfüllen, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erteilt. 4Die Aufenthaltserlaubnisse nach §25 Absatz4a Satz1 und Absatz4b werden jeweils für ein Jahr, Aufenthaltserlaubnisse nach §25 Absatz4a Satz3 jeweils für zwei Jahre erteilt und verlängert; in begründeten Einzelfällen ist eine längere Geltungsdauer zulässig.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis oder die sonstigen einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.
(3) 1Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz1 oder2 Satz1 erste Alternative besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
- 1.
- er die Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren besitzt, wobei die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens abweichend von §55 Absatz3 des Asylgesetzes auf die für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erforderliche Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet wird,
- 2.
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nach §73b Absatz3 des Asylgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme vorliegen,
- 3.
- sein Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist,
- 4.
- er über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
- 5.
- die Voraussetzungen des §9 Absatz2 Satz1 Nummer4 bis6, 8 und9 vorliegen.
2§9 Absatz2 Satz2 bis6, §9 Absatz3 Satz1 und§9 Absatz4 finden entsprechend Anwendung; von der Voraussetzung in Satz1 Nummer3 wird auch abgesehen, wenn der Ausländer die Regelaltersgrenze nach §35 Satz2 oder§235 Absatz2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erreicht hat. 3Abweichend von Satz1 und2 ist einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz1 oder2 Satz1 erste Alternative besitzt, eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
- 1.
- er die Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren besitzt, wobei die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens abweichend von §55 Absatz3 des Asylgesetzes auf die für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erforderliche Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet wird,
- 2.
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nach §73b Absatz3 des Asylgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme vorliegen,
- 3.
- er die deutsche Sprache beherrscht,
- 4.
- sein Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist und
- 5.
- die Voraussetzungen des §9 Absatz2 Satz1 Nummer4 bis6, 8 und9 vorliegen.
4In den Fällen des Satzes 3 finden §9 Absatz3 Satz1 und§9 Absatz4 entsprechend Anwendung. 5Für Kinder, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, kann §35 entsprechend angewandt werden. 6Die Sätze 1 bis5 gelten auch für einen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Absatz4 besitzt, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Rücknahme vor.
(4) 1Im Übrigen kann einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die in §9 Abs.2 Satz1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. 2§9 Abs.2 Satz2 bis6 gilt entsprechend. 3Die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens wird abweichend von §55 Abs.3 des Asylgesetzes auf die Frist angerechnet. 4Für Kinder, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, kann §35 entsprechend angewandt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Rückführungsverbesserungsgesetz G. v. 21.Februar2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 m.W.v. 27.Februar2024
§ 25b ←
→ § 27
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Frühere Fassungen von § 26 AufenthG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuellvorher | 27.02.2024 | Artikel 1 Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 |
aktuellvorher | 01.01.2023 | Artikel 2 Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2817 |
aktuellvorher | 21.08.2019 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1294 |
aktuellvorher | 06.08.2016 | Artikel 5 Integrationsgesetz vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939 |
aktuellvorher | 24.10.2015 | Artikel 3 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722 |
aktuellvorher | 01.08.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386 |
aktuellvorher | 01.12.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3474 |
aktuellvorher | 26.11.2011 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22.11.2011 BGBl. I S. 2258 |
aktuellvorher | 28.08.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970 |
aktuell | vor 28.08.2007 | früheste archivierte Fassung |
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Zitierungen von § 26 AufenthG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 AufenthG Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (vom 01.03.2024)
...sind, möglich ist. In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 26 Absatz 3 ist von der Anwendung des Absatzes 2 abzusehen. Von der Anwendung des Absatzes 2 ist bei...
§ 9 AufenthG Niederlassungserlaubnis (vom 01.03.2024)
...oder einem Hochschulabschluss führt. Satz1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend. (3a) Dem Ehegatten eines Ausländers, der eine...
§ 25b AufenthG Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (vom 31.12.2022)
...31 gilt entsprechend. (5) Die Aufenthaltserlaubnis wird abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 1 längstens für zwei Jahre erteilt und verlängert. Sie kann abweichend von...
§ 29 AufenthG Familiennachzug zu Ausländern (vom 01.03.2024)
...nach §23 Absatz4, §25 Absatz1 oder2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt, kann von den Voraussetzungen des §5 Absatz1 Nummer1 und des Absatzes 1 Nummer2... oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. § 26 Abs. 4 gilt entsprechend. Ein Familiennachzug wird in den Fällen des §25 Absatz4,...
§ 30 AufenthG Ehegattennachzug (vom 18.11.2023)
...der Ausländer, der einen Aufenthaltstitel nach §23 Absatz4, §25 Absatz1 oder2, § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das...
§ 32 AufenthG Kindernachzug (vom 18.11.2023)
...nach §23 Absatz4, §25 Absatz1 oder2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt, 2. der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft...
§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger (vom 01.03.2024)
...4, §25 Absatz1 oder Absatz2 Satz1 erste Alternative, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt, ist abweichend von §5 Absatz1 Nummer1 und §29 Absatz1 Nummer2 eine...
§ 102 AufenthG Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung
... (2) Auf die Frist für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 wird die Zeit des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis oder einer Duldung vor dem 1.Januar2005...
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 27.02.2024)
...nach §35 Abs.2 des Ausländergesetzes waren, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 erfüllt sind und sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, wonach eine...
§ 104a AufenthG Altfallregelung (vom 27.06.2020)
...Satz1 erteilt; sie gilt als Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5; die §§9 und 26 Abs. 4 finden keine Anwendung. Von der Voraussetzung des Satzes 1 Nr.2 kann bis zum 1.Juli...
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Zitat in folgenden Normen
Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 54 PStV Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen (vom 22.12.2018)
...24, 25 Absatz1, 2 oder3 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §27 Absatz2 in Verbindung mit...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 46 SGB II Finanzierung aus Bundesmitteln (vom 15.10.2020)
...humanitären oder politischen Gründen nach den §§22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Bei der Ermittlung der Vorjahresausgaben nach Satz3 ist nur der Teil zu...
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Zitate in Änderungsvorschriften
2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
...1 Nummer1 oder §30 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Die Versagungsgründe nach §65 Absatz3...
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 3 AsylVfBeschlG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...Satz2, §15a Absatz3 Satz3 und4, Absatz4 Satz5, §24 Absatz2 und4 Satz2, § 26 Absatz1 Satz2 und3, Absatz3 Satz1, Absatz4 Satz3, §50 Absatz6 Satz3, §52...
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 5 KEheBekG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...der Ausländer, der einen Aufenthaltstitel nach §23 Absatz4, §25 Absatz1 oder2, § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das...
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 2 AsylVfBG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...2022 (BGBl.IS.2328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 3 Nummer 2 werden jeweils wie folgt gefasst: „2. das Bundesamt für Migration und...
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
G. v. 01.12.2016 BGBl. I S. 2755
Artikel 2 IntKoVG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...humanitären oder politischen Gründen nach den §§22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Bei der Ermittlung der Vorjahresausgaben nach Satz3 ist nur...
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...§31 gilt entsprechend. (5) Die Aufenthaltserlaubnis wird abweichend von § 26 Absatz1 Satz1 längstens für zwei Jahre erteilt und verlängert. Sie kann... einer Erwerbstätigkeit. §25a bleibt unberührt." 14. § 26 wird wie folgt geändert: a) Absatz1 Satz5 wird wie folgt gefasst: ... nach §23 Absatz4, §25 Absatz1 oder2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz4 besitzt, kann von den Voraussetzungen des §5 Absatz1 Nummer1 und des Absatzes 1... der einen Aufenthaltstitel nach §23 Absatz4, §25 Absatz1 oder2, § 26 Absatz3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz4 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in... nach §23 Absatz4, §25 Absatz1 oder2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz4 besitzt oder". 19. §35 Absatz3 Satz1 Nummer1 wird wie folgt... nach §23 Absatz4, §25 Absatz1 oder2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz2 Satz1 zweite... nach §25 Absatz2 Satz1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz4 besitzt, ist abweichend von §5 Absatz1 Nummer1 und §29 Absatz1 Nummer2...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach den §§24, 25 Abs.1 bis3 sowie § 26 Abs.3 ist von der Anwendung der Absätze 1 und2, im Fall des §25 Abs.4a von der... in dem Strafverfahren wegen der Straftat als Zeuge auszusagen." 18. Dem § 26 Abs.1 werden folgende Sätze angefügt: In den Fällen des §... c) Absatz3 Satz2 wird durch folgende Sätze ersetzt: § 26 Abs.4 gilt entsprechend. Ein Familiennachzug wird in den Fällen des §25 Abs.4 bis5,... 1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach §25 Abs.1 oder Abs.2 oder § 26 Abs.3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das... nach §25 Abs.1 oder Abs.2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs.3 besitzt, ist abweichend von §5 Abs.1 Nr.1 und §29 Abs.1 Nr.2 eine... nach §35 Abs.2 des Ausländergesetzes waren, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs.4 erfüllt sind und sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, wonach eine... Satz1 erteilt; sie gilt als Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5; die §§9 und 26 Abs.4 finden keine Anwendung. Von der Voraussetzung des Satzes 1 Nr.2 kann bis zum 1.Juli2008...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...seinen Vergütungsanspruch aus dem Ausland zu verfolgen." 15. In § 26 Absatz1 Satz3 werden die Wörter „Die Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.4a...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 2 AsylVfGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... bb) In Satz2 werden die Buchstaben a bis d die Nummern 1 bis4. 3. § 26 wird wie folgt geändert: a) Absatz1 Satz2 wird durch die folgenden Sätze...
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 5 EheRAnpG Änderung der Personenstandsverordnung
...24, 25 Absatz1, 2 oder3 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §27 Absatz2 in Verbindung mit...
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz1 oder2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz3 besitzt oder 2. der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer...
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
...AufenthG (besondere Fälle) erteilt am (3)*) k) § 26 Abs.3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren) erteilt am... AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren) erteilt am (2) l) § 26 Abs.4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) erteilt am...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 5 InteG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...a) In Satz1 werden die Wörter „den §§24, 25 Abs.1 bis3 sowie § 26 Abs.3" durch die Wörter „§24 oder §25 Absatz1 bis3"... „In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 26 Absatz3 ist von der Anwendung des Absatzes 2 abzusehen." 3. Nach §12 wird... durch die Wörter „nach den Absätzen 1 und1a" ersetzt. 5. § 26 Absatz3 wird wie folgt gefasst: „(3) Einem Ausländer, der eine...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 RüfüVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...Angabe „Satz2" durch die Wörter „Satz3 und4" ersetzt. 5. § 26 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz2 wird wie folgt gefasst: „In...
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 1 2. AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...Ausweisungsinteresses nach §54 Absatz1 ausgewiesen worden ist." 8. In § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 3 Nummer 2 werden jeweils nach dem Wort „vorliegen" ein Semikolon und die Wörter „ist...
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Zitate in aufgehobenen Titeln
Eingliederungsmittel-Verordnung 2018 (EinglMV 2018)
V. v. 05.12.2017 BAnz AT 18.12.2017 V1
§ 1 EinglMV 2018 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
...humanitären oder politischen Gründen nach den §§22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügen, verteilt. Dabei wird jeweils der Durchschnitt aus den Monaten Juli2016...
Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 (EinglMV 2019)
V. v. 03.12.2018 BAnz AT 10.12.2018 V1
§ 1 EinglMV 2019 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
...für Arbeitsuchende, die über eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§18a, 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügen, verteilt. Dabei wird der Durchschnitt aus den Monaten Juli2017 bis Juni...
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